
Das Lieferkettengesetz betrifft auch kleine Betriebe
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – oder kurz: Lieferkettengesetz – soll unter anderem Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit verhindern, angemessene Entlohnung sichern und andere Menschenrechte stärken. Unmittelbare betroffen sind Unternehmen, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern.
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